Alle 5 bis 6 Jahre ist es soweit und wir halten eine neue LPO in den Händen. LPO, die Abkürzung für Leistungs-Prüfungs-Ordnung und somit DAS Regelwerk für den deutschen Turniersport. Die LPO wird von der FN, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, sowie den Landesverbänden (z.B. Bayrischer Reit- und Fahrverband e.V. oder Landesverband Mecklenburg-Vorpommern für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V.) regelmäßig überarbeitet. So kann die LPO neusten Entwicklungen angepasst und der Reit- und Fahrsport durch die FN optimal unterstützt und gefördert werden.

So, und nun geht es endlich los! Hier kommen die wichtigsten Änderungen in der LPO 2018.

1. Einführung der Leistungsklasse 7

Bisher war es möglich eine Schnupperlizenz und die LK 0 zu beantragen. Damit konnte man in Prüfungen der Klasse E nach den Richtlinien der LPO starten. Ab 2018 kann man die Schnupperlizenz beantragen, erhält dann allerdings die LK 7 und kann in den Prüfungen der Klasse E starten. Die Schnupperlizenz ist maximal 2 Jahre gültig. Danach ist das Reitabzeichen 5 Pflicht um eine Jahresturnierlizenz zu beantragen. Mit dem RA 5 und einer gängigen Jahresturnierlizenz erhält man die LK 6.

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2. Einführung der Altersklasse Children

Neben den bisherigen Altersklassen Junioren (JUN / U18), Junge Reiter (JR / U21) und Reiter (REI), gibt es mit den Children (CH / U14) ab 2018 eine weitere Altersklasse. Hierzu zählen alle Dressur- und Springreiter, die im laufenden Kalenderjahr höchstens 14 Jahre alt werden. Der Turniersport auf nationaler Ebene wird somit den internationalen Altersklassen angeglichen.

3. Einführung der Amateur-Prüfungen

Die Einführung von geschlossenen und offenen Prüfungen erfolgte bereits vor 5 Jahren, aber mit dem 01.01.2018 dürfen geschlossene Prüfungen auch als Amateur-Prüfungen ausgeschrieben werden. Alle Reiter, die eine Jahresturnierlizenz bei der FN beantragen, werden automatisch nach Option A (geschlossen / Amateur) oder Option B eingestuft. Alle Reiter mit der LK 7, 6 und 5 gehören zur Option A sowie alle Reiter mit der LK 4, 3 und 2, wenn keine Platzierungen mit mehr als drei Pferden in einer Disziplin im vergangenen Jahr vorliegen. Diese Reiter dürfen sich nun auch ganz offiziell Amateur nennen.

4. Änderungen bezüglich der Ausrüstung

Die wohl nennenswerteste Änderung im Bereich der Springprüfungen ist die Nutzung von Schlaufzügeln. Diese sind ab 2018 nur noch ab Springprüfungen der Klasse M** auf dem Vorbereitungsplatz erlaubt. Mit dieser längst überflüssigen Änderung stellt auch die FN klar, dass Schlaufzügel nur in sehr erfahrene Hände gehören. Sehr gut!

Ebenfalls neu ist, dass der Beinschutz in Springprüfungen nach Betreten des Abreiteplatzes nicht mehr geändert werden darf. Sollte es dennoch notwendig sein, so muss dies dem Richter am Vorbereitungsplatz angezeigt werden und in seiner Anwesenheit erfolgen.

Nach vielen Diskussionen und zahlreichen Bildern mit zu eng verschnallten Reithalftern, nimmt die neue LPO eine klare Definition vor wie das Reithalfter verschnallt werden soll: „Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden.“

Da es dennoch immer wieder zu heißen Diskussionen kommt ob etwas erlaubt ist oder nicht, hat die FN den Ausrüstungskatalog 2018 zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.

Download: Ausrüstungskatalog 2018

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5. Änderungen bezüglich der Kopfnummern

Bisher waren immer zwei Kopfnummern notwendig. Diese mussten nicht zwangsläufig am Kopf angebracht werden, aber sichtbar am Pferd und in doppelter Ausführung. Jetzt reicht eine Nummer, die sichtbar am Pferd, am Reithalfter, an der Schabracke oder am Vorderzeug, angebracht sein muss.

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6. Einführung weiterer Beschränkungen bei Turnieren mit begrenzter Nennungszahl

Um sich dem leidigen Thema der Startplatzbegrenzung anzunehmen, hat die FN für „Prüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen“ eine räumliche Beschränkung sowie eine weitere Einschränkung verpflichtend eingeführt. Als Teilnehmer kann man maximal zwei solcher Prüfungen an ein und demselben Turniertag nennen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht die Schnellsten einen Startplatz bekommen, sondern die entsprechende regionale Zielgruppe. Die Idee finde ich gut, wie die Umsetzung aussehen wird, wird sich zeigen. Gerade in Regionen mit wenigen Turnieren, denke ich, wird man nach wie vor schnell sein müssen.

7. Änderungen in der Zeiteinteilung und der Turnierabsage

Die Zeiteinteilung muss spätestens 5 Tage vor dem Turnier auf FN NeOn online sein und Informationen über die Startfolgeregelung, Richtereinteilung inklusive der Aufsicht am Vorbereitungsplatz und die Turnierleitung enthalten. Neu ist, dass in der Zeiteinteilung auch der Parcourchef angegeben und über die Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes informiert werden muss. Ab 2018 ist es nicht mehr zwingend notwendig, dass auf jedem Turnier ein Hufschmied anwesend ist (ausgenommen sind hierbei Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen).

Muss der Veranstalter ein Turnier oder einzelne Prüfung aufgrund höherer Umstände, wie beispielsweise Dauerregen, absagen, dann darf er 3 Euro pro Startplatz einbeziehen. Alles darüber hinaus erhält der Teilnehmer zurück.

8. Einführung stärkerer Kontrollen

Die Thematik Rollkur, zu eng verschnallte Reithalfter, falsche Ausrüstungsgegenstände, tierschutzwidrige reiterliche Einwirkung oder ähnliches sind immer wieder Thema in der Presse, in den sozialen Medien oder einfach nur Gesprächsstoff auf der Zuschauertribüne. Hier soll es ab 2018 noch stärkere Kontrollen geben. Beispielsweise muss von nun an jeder Vorbereitungsplatz eine eigene Aufsicht haben.

Ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, wobei ich allerdings dafür appelliere, dass der Begriff Rollkur häufig im falschen Zusammenhang genutzt wird. Nicht jedes vorübergehend mal etwas tiefer eingestellte Pferd, wird gleich in Rollkur geritten und nicht jeder Reiter, der seine Gerte mal benutzt, schlägt sein Pferd. Das Thema könnte ich jetzt weiter diskutieren, ich lasse es und hoffe, ihr wisst, was ich meine.

Last, but not least: KEINE Änderungen bezüglich der „Blut-Regel“

Auf internationaler Ebene wurde im Herbst 2017 über eine „Aufweichung“ der „Blut-Regel“ diskutiert. In den Entwürfen der FEI für 2018 hieß es wörtlich: „minor cases of blood on the flank will not occur elimination“, übersetzt: ein bisschen Blut an der Flanke bedeutet keine Eliminierung aus dem Wettbewerb.“ Ganz nach dem Motto, wenig Blut, darf weiterreiten, viel Blut, wird disqualifiziert. Unglaublich.

Zahlreiche Nationen, u.a. auch Deutschland, haben sich zum Glück dagegen ausgesprochen und so bleibt alles wie bisher: Wenn an Stellen, an denen der Reiter auf das Pferd einwirkt, frisches Blut sichtbar ist, dann ist das Paar von der Prüfung auszuschließen. Hier geht es vorrangig um Verletzungen durch Sporen im Bereich der Flanke oder Verletzungen im Maul durch zu starke Handeinwirkung. Dies gilt auch weiterhin für alle Prüfungen auf nationaler Ebene.

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Und die alles entscheidende Frage: Muss man im Besitz einer LPO sein?

Aus Sicht des Ausbilders sage ich: Ja, jeder Turnierreiter sollte im Besitz einer aktuellen LPO sein. Aus Sicht des Reiters, sehe ich das allerdings anders und muss sagen, dass man die LPO doch nicht so oft in die Hand nimmt. Als Reiter interessiert man sich in der Regel am meisten dafür, ob ein bestimmter Ausrüstungsgegenstand erlaubt ist oder nicht. So etwas steht natürlich in der LPO, lässt sich aber auch über den Ausrüstungskatalog der FN herausfinden. Die LPO ist ein klassisches Regelwerk, in vier Abschnitte und zahlreiche Paragraphen unterteilt. Ich persönlich habe mir die LPO zugelegt, als ich mit dem Turniersport begonnen habe, da ich einfach wissen wollte, welche Regeln für mich in Leistungsprüfungen gelten. Als Ausbilder finde ich es noch wichtiger im Besitz einer gültigen LPO zu sein, da ich eventuelle Fragen meiner Reitschüler ja schließlich beantworten möchte.

Zum Weiterlesen: Die LPO 2018 aus Sicht der Buschreiter


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