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Eine Reitbeteiligung stellt für den Besitzer und für die Kinder, Jugendlichen oder auch Erwachsenen, die das Pferd oder Pony reiten, eine für beide Seiten, nützliche Vereinbarung dar. Als Gegenleistung kann die sogenannte Reitbeteiligung Aufgaben in der Tierpflege übernehmen oder eine kleine finanzielle Entschädigung an den Pferdehalter zahlen. Für die Pferdehaftpflichtversicherung stellt sich die Frage, ob eventuelle Unfälle im Rahmen einer Reitbeteiligung mitversichert sind. Dabei existieren unterschiedliche Ansätze.

Welche Pferdehaftpflichtversicherung ist die Richtige?

Einige Versicherungsgesellschaften schließen die Reitbeteiligung in der Pferdehaftpflichtversicherung aus, sobald diese als Gegenleistung einen Geldbetrag zahlt, wenn auch nur einen geringen. Andere Verträge sehen den Einschluss von Fremdreitern nur vor, wenn diese der Versicherungsgesellschaft namentlich mitgeteilt werden. Das schließt die kurzfristige Vereinbarung einer Reitbeteiligung aus. Ebenso wie das einmalige Reiten durch beispielsweise einer Freundin. Kommt es in diesem Fall zu einem Unfall, greift die Versicherung nicht.

Einen wirklich guten Schutz bietet eine Pferdehaftpflichtversicherung, die den Schutz einer Reitbeteiligung ohne Vorbedingungen einschließt und auch nicht die namentliche Nennung von Fremdreitern verlangt. Nur diese Variante der Versicherung gewährleistet den ausreichenden Schutz des Pferdehalters vor eventuellen Forderungen der Reitbeteiligung oder ihrer Krankenkasse.

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Ein Reitunfall kann fatale Folgen haben!

Ein Reitunfall kann im Extremfall dazu führen, dass jemand den Rest seines Lebens erwerbsunfähig bleibt. In diesem Fall kommen hohe Kosten auf den Pferdebesitzer zu, wenn dessen Pferdehaftpflichtversicherung die Reitbeteiligung nicht oder nur unzureichend einschließt.

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Des Weiteren verlangen die gesetzlichen Krankenkassen bei Unfällen üblicherweise die Erstattung der zunächst von ihnen bezahlten Behandlungskosten vom Pferdehalter. Wenn der Vertrag über die Pferdehaftpflichtversicherung die Reitbeteiligung einschließt, übernimmt die Versicherungsgesellschaft sowohl die Rentenzahlung an die Reitbeteiligung als auch die Erstattung der Behandlungskosten an die Krankenkasse.

Fremdreiter müssen in der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt sein

Bei einem Preisvergleich für die Pferdehaftpflichtversicherung ist die Berücksichtigung der Leistungen neben der Versicherungsprämie von enormer Bedeutung. Wenn der Versicherungsvertrag keinen vollständigen Schutz der Reitbeteiligung vorsieht, werden die vermeintlichen Einsparungen bei der Versicherungsprämie leicht teuer. Unsere Pferdehaftpflichtversicherung schließt jede Fremdreiterin und jeden Fremdreiter ohne namentliche Nennung im Versicherungsvertrag mit ein und bietet allen Pferdebesitzern somit den optimalen Schutz. Einen Preis- und Leistungsvergleich kann jeder unter www.pferd-versichert.de durchführen und sich unverbindlich ein Angebot anfordern.

Es sollte die Pflicht eines jeden Pferdebesitzers sein, auch Fremdreiter abzusichern. Auch wenn man keine Reitbeteiligung hat, und auch nicht plant eine zu haben, gibt es immer wieder Situationen, die dazu führen, das Pferd durch Dritte bewegen zu lassen.

Zum Weiterlesen: Die Unfallversicherung für Reiter


Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit www.pferd-versichert.de. Ich freue mich, wenn ein cooles Unternehmen den Wert meiner Arbeit erkennt und mich dafür bezahlt. Meine Meinung ist aber nicht käuflich!


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