In vielen Ställen dürfen die Pferde am 1. Mai das erste Mal auf die großen, grünen Sommerweiden. Doch vielerorts blieb es ruhig. Kein Hufgetrappel, kein freudiges Wiehern. Stattdessen blieben die Pferde in ihren Boxen oder Offenställen. Warum das alles nur? Die Gesetze haben sich mal wieder geändert und hier spielen leider gleich mehrere Ämter und Institutionen mit rein. Selbstverständlich nur, um alles möglichst kompliziert zu machen. Neuerdings braucht man gleich ein ganzes Zertifikat, bestehend aus drei Teilen, um seinem Pferd einen Koppelgang zu ermöglichen.

Teil 1 von 3: Die Kot- und Gasuntersuchung für Koppelpferde

Das Bundesamt für Pferdemist und Hygiene (kurz: BPuH) hat lange dafür gekämpft und nun ist es in Kraft getreten: Das Gesetz über die Kot- und Gasuntersuchung für Koppelpferde. Pferdebesitzer, die planen ihre Tiere im Sommer auf die Weide zu lassen, sind fortan verpflichtet diese Untersuchung durchführen zu lassen. Hierfür unternimmt ein spezialisierter Tierarzt eine Kot- und eine Gasprobe des Pferdes und untersucht diese im Labor. Eine Gasprobe gilt beispielsweise als auffällig, wenn Substanzen enthalten sind, die zu übermäßigem Pupsen führen und somit die Gefahr einer Luftverpestung besteht. Erst wenn sichergestellt ist, dass keinerlei Auffälligkeiten vorliegen, erhält der Pferdebesitzer den ersten Teil des insgesamt dreiteiligen Zertifikates.

Aufgrund der Tatsache, dass die Kot- und Gasuntersuchung für Koppelpferde nur von bestimmten Tierärzten durchgeführt werden darf, gibt es derzeitig sehr lange Wartelisten. Die berechtigten Tierärzte in Deutschland sind rund um die Uhr im Einsatz, allerdings sind vor November 2018 keine Termine zu bekommen. Jetzt muss man also schnell sein, um wenigstens die Koppelsaison 2019 sicherzustellen.

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Teil 2 von 3: Die Verletzungsrisikountersuchung für Koppelpferde

Dieser Beschluss kam über die Pferdetierärztekammer (kurz: PTK) zustande, denn seit Jahren werden zunehmend Verletzungen am Bewegungsapparat beobachtet. Die hier ansässigen Pferdetierärzte setzen sich für eine Boxenhaltung, als sicherste Variante zur Haltung von Pferden ein. So wird auch gleich das Verletzungsrisiko von Pferden gegenüber dem Menschen, beispielsweise beim Führen des Pferdes auf die Koppel, verringert. Dieser Umstand wurde zusätzlich von der Bundesvereinigung der Krankenkassen für Pferdehalter (kurz: BvKfP) befürwortet. Die Versicherungsanbieter teilten mit, dass sie massive Kosten durch sogenannte Unfälle durch Pferdebeteiligung haben und man daran arbeiten müsse, diese einzudämmen um die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Pferdehalter müssen nun also eine Verletzungsrisikountersuchung durchführen, wenn sie ihr Pferd auf die Koppel lassen möchten. Diese Untersuchung umfasst verschiedene Tests, die ebenfalls durch einen spezialisierten Tierarzt durchgeführt wird. Die gute Nachricht: Termine sind hier schon ab Oktober 2018 frei. Liegen keine Auffälligkeiten vor, dann bekommt man Teil 2 des Gesamtzertifikates.

Teil 3 von 3: Der Nachweis über die Einzelhaltung von Koppelpferden

Das Bundesamt für Koppelbau (kurz: BfK) sowie die wissenschaftliche Vereinigung für Pferdeverhaltensforschung (Abkürzung nicht vorhanden) haben gemeinsam beschlossen, dass Pferde nur noch einzeln auf Koppeln gehalten werden dürfen. Wie durch neuste Studien belegt werden konnte, sind Pferde keine Herdentiere, sondern Einzelgänger. Viele Pferde sind nicht in der Lage mit anderen Pferden zusammen auf einer Koppel gehalten zu werden, was anhand der zunehmenden Verletzungen durch Pferdekämpfe auf den Koppeln belegt werden kann.

Stall- und Pferdebesitzer sind nun aufgefordert, große Koppeln in entsprechende Parzellen zu unterteilen. Zu groß sollten diese nicht sein, denn es ist allemal ausreichend, wenn sich das Pferd hier im Schritt bewegen kann. Somit wird gleichzeitig das Verletzungsrisiko verringert. Kann der Pferdebesitzer beim Bundesamt für Koppelbau die Einzelhaltung nachweisen, so erhält er den letzten Teil des Zertifikates. Aber Obacht, das Amt ist nur von Montag bis Mittwoch von 10 – 12 Uhr besetzt. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Ist die Koppelhaltung von Pferden überhaupt noch zeitgemäß?

Ja und nein. Bei Pferden, die die obengenannten Kriterien erfüllen, spricht nichts gegen eine Koppelhaltung. Vorausgesetzt natürlich der Eigentümer des Pferdes ist bereit die Kosten für die Untersuchungen und Zertifikate zu tragen. Pferde, die Zusatzfutter bekommen, werden in der Regel Auffälligkeiten in der Kotuntersuchung zeigen. Hier lohnt es sich eigentlich nicht, die Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Pferde sind demnach in der Box besser aufgehoben als auf der Koppel und somit auch beim Training viel motivierter und leistungsbereiter als Koppelpferde.

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Bevor ich es vergesse: Das Zertifikat heißt übrigens „Artgerechte Pferdehaltung beginnt auf der Koppel“ und glaubt niemals alles, was ihr so im Internet lest.

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